Ob im Supermarkt, in der Apotheke oder auf Amazon – überall begegnen dir gesundheitsbezogene Angaben auf Nahrungsergänzungsmitteln. „Unterstützt das Immunsystem", „für starke Knochen" oder „reduziert Müdigkeit" steht auf Verpackung, Etikett und in der Werbung. Doch woher weißt du, ob diese Werbeaussagen stimmen?
Ein Health Claim – also eine gesundheitsbezogene Aussage – ist jede Angabe, die einen Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel (oder einem enthaltenen Nährstoff) und deiner Gesundheit herstellt. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du solche Angaben selbst überprüfen kannst – ganz ohne Jurist:in oder Behörde.
Die Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates ist seit dem 19. Januar 2007 in Kraft und schützt dich als Verbraucher vor irreführender Werbung. Sie legt einheitliche Regeln für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in allen EU-Mitgliedstaaten fest. Als österreichische Bio-Marke ist es uns bei kost!bar wichtig, Aufklärung zu bieten – und selbst nur geprüfte, EU-konforme Aussagen zu verwenden.
Was sind „nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben" genau?
Im Sinn der EU-Regelungen sind Angaben über Lebensmittel alles, was ein Produkt in ein „gesundes Licht" rückt – ob auf dem Etikett, im Online-Shop oder in Social-Media-Werbung. Dabei wird zwischen zwei Arten unterschieden:
Nährwertbezogene Angaben beschreiben spezielle Nährwerteigenschaften eines Lebensmittels, zum Beispiel „reich an Vitamin B12" oder „Quelle von Folat". Sie beziehen sich auf den Nährwert und den Gehalt eines bestimmten Nährstoffs oder Lebensmittelbestandteils.
Gesundheitsbezogene Angaben gehen einen Schritt weiter: Sie stellen einen Zusammenhang zwischen einem Nährstoff und einer konkreten Körperfunktion her. Gesundheitsansprüche sind in allgemeine physiologische Funktionsangaben und krankheitsrisikomindernde Angaben unterteilt. Beispiele für zugelassene Claims mit Bezug zu konkreten Nährstoffen:
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Vitamin A trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.
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Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.
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Folat trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei.
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Vitamin B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei.
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Kalium trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks bei.
Allgemeine Werbeslogans wie „gut für deine Gesundheit" oder „stärkt den Körper" ohne Bezug zu einem konkreten Nährstoff sind dagegen problematisch. Auch bekannte Aussagen wie „Vitamin C stärkt die Abwehr" oder „Ballaststoffe fördern die Darmfunktion" unterliegen denselben strengen Anforderungen. Nährwertangaben müssen wahr und nicht irreführend sein – das gilt für jede Lebensmittelkategorie und jede Bezeichnung.
Die Health Claims Verordnung: So funktionieren die EU-Regeln im Alltag
Die HCVO (kurz für Health-Claims-Verordnung), veröffentlicht im ABl. der EU, regelt die Verwendung von Gesundheits- und Nährwertangaben in allen Mitgliedstaaten auf einheitlichem Niveau. Gesundheitsbezogene Angaben müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, das auf zwei Ebenen funktioniert:
1. Wissenschaftliche Bewertung: Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) prüft, ob die Wirkung eines Nährstoffs wissenschaftlich belegt ist. Ein Gesundheitsanspruch erfordert objektive und nachvollziehbare Nachweise. Antragsteller müssen umfangreiche Studien vorlegen.
2. Rechtliche Zulassung: Die EU-Kommission entscheidet über die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste zulässiger Angaben, die bis 31. Januar 2010 erstellt wurde. Über 200 gesundheitsbezogene Angaben sind heute in der EU-Verordnung Nr. 432/2012 zugelassen. Anträge, die abgelehnt wurden, sind im EU-Register mit Begründung dokumentiert.
Wichtig: Nährwertbezogene Angaben müssen in einer vorgeschriebenen Mindestmenge im Produkt enthalten sein. Nährwertangaben müssen die im Anhang der Health-Claims-Verordnung festgelegten Bedingungen erfüllen, und Nährwertkennzeichnungen müssen den weiteren Vorgaben der Verordnung entsprechen. Auch Händler und Online-Shops sind an die Regelungen gebunden – nicht nur Hersteller. Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos erfordern sogar ein Einzelzulassungsverfahren gemäß Kapitel IV der Verordnung. Alkoholhaltige Getränke dürfen grundsätzlich keine gesundheitsbezogenen Angaben enthalten.
Ein Satz zur Einordnung: Der Nutri-Score bewertet den Gesamtnährwert eines Produkts, während Health Claims immer auf einzelne Bestandteile und deren Wirkung auf bestimmte Körperfunktionen eingehen – beides ergänzt sich, ersetzt sich aber nicht. Die Kennzeichnung eines Lebensmittels folgt also unterschiedlichen Leitlinien, je nach Art der Angabe.

In 5 Schritten Health Claims selbst prüfen – mit offiziellen EU-Quellen
Du brauchst kein Spezialwissen, um gesundheitsbezogene Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln zu überprüfen. Diese Möglichkeiten hast du mit wenigen Klicks:
Schritt 1 – Claim genau aufschreiben. Notiere den exakten Wortlaut von Etikett, Verpackung oder Online-Shop. Zum Beispiel: Steht dort „Vitamin B12 gibt dir den ultimativen Energie-Boost" oder die zugelassene Form „Vitamin B12 trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei"? Der Unterschied ist entscheidend.
Schritt 2 – Nährstoff identifizieren. Prüfe, auf welchen Nährstoff sich die Aussage bezieht – etwa Vitamin A, Vitamin D, Folat, Vitamin B12 oder Kalium. Ohne Bezug zu einem konkreten Nährstoff ist eine gesundheitsbezogene Aussage in der Regel unzulässig.
Schritt 3 – EU-Unionsregister aufrufen. Suche in deiner Suchmaschine nach „EU Register nutrition and health claims European Commission". Die Seite der Europäischen Kommission ist die offizielle Referenzquelle.
Schritt 4 – Claim im Register vergleichen. Suche im Register nach dem betreffenden Nährstoff und prüfe, ob die Formulierung zugelassen ist. Zum Vergleich: Für Kalium findest du dort unter anderem „trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei", für Vitamin D „trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei". Health Claims müssen wissenschaftlich belegt und in der EU zugelassen sein.
Schritt 5 – Warnsignale erkennen. Für Lebensmittel sind Aussagen über Heilung oder Linderung von Krankheiten unzulässig. Achte auf Heilversprechen wie „heilt", „Wunder-Detox" oder Angst erzeugende Formulierungen. Solche Aussagen haben auf der Seite eines seriösen Anbieters nichts verloren.
Für weitere Fragen zu Verbraucherschutz und den Rechten im Zusammenhang mit Lebensmittelkennzeichnung bieten nationale Behörden hilfreiche Informationen.

Beispiele aus der Praxis: Wie kost!bar Health Claims beim BIO Greens Pulver nutzt
Bei kost!bar setzen wir bewusst nur wenige, klar definierte EU-zugelassene Health Claims ein – im Vergleich zu Greens-Mitbewerbern, die gerne mit übertriebenen Formulierungen arbeiten. Das BIO Greens Pulver, ein 33:1 Grassaftpulver aus fünf Bio-Gräsern, liefert ab einer täglichen Zufuhr von 5 g signifikante Mengen an Vitamin A, Vitamin D, Folat (Vitamin B9), Vitamin B12 und Kalium.
Dazu verwenden wir ausschließlich zugelassene Formulierungen: Vitamin A trägt zur Erhaltung normaler Haut bei, Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei, Folat trägt zu einer normalen Blutbildung bei, Vitamin B12 trägt zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung bei, und Kalium trägt zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei. Keine Heilversprechen, keine „Entgiftung", keine magischen Vorteile – obwohl solche Formulierungen im Markt üblich sind.
Alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei unserem Produkt beruhen auf dem Verfahren der EU-Zulassung und werden regelmäßig durch Laboranalysen hinterlegt. Denn ehrliche Produkte brauchen keine Wunder-Versprechen. Wir ermutigen dich, Health Claims künftig bewusst zu lesen und bei Bedarf selbst im EU-Unionsregister nachzuschlagen – du wirst überrascht sein, wie einfach das geht.

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